Ombudsstelle der Radio- und Fernsehveranstalter der deutschen- und rätoromanischen Schweiz
Die Ombudsstelle behandelt Beanstandungen gegen ausgestrahlte redaktionelle Sendungen wegen Verletzung der Artikel 4 und 5 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG – SR 784.10) oder des für die schweizerischen Programmveranstalter verbindlichen internationalen Rechts sowie gegen die Verweigerung des Zugangs zum Programm schweizerischer Veranstalter.
Ihre Zuständigkeit erstreckt sich auf alle in der deutsch- und rätoromanischen Schweiz domizilierten Veranstalter. Hievon ausgenommen ist die SRG SSR idée suisse, die über eigene Ombudsstellen verfügt.
Eine Liste der beim Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) gemeldeten Radio- und Fernsehveranstalter finden sie hier: